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Pharmaceutical

Qualitätsübersetzungen, die Einhaltung von Fristen, und eine profunde Kenntnis der Pharmabranche sind unabdingbare Voraussetzungen für Zulassungsanträge (MAAs), sei es auf dem Wege der gegenseitigen Anerkennung oder als zentralisierte Verfahren. Alle Dokumente – die Zusammenfassungen der Merkmale des Arzneimittels, Packungsbeilagen, Etikettierungen, Einverständniserklärungen der Patienten usw. – müssen in Übereinstimmung mit den EU-Richtlinien übersetzt werden und dabei in einer für den Anwender verständlichen Sprache formuliert sein. Zu den Sprachen gehören natürlich alle in der Europäischen Union und Osteuropa vertretenen Sprachen (einschließlich Isländisch und Norwegisch), sowie Japanisch, Chinesisch, Afrikaans und Hebräisch.

Zur Fallstudie Sankyo

Zur Fallstudie TKT

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