|

Qualitätsübersetzungen, die Einhaltung
von Fristen, und eine profunde Kenntnis der Pharmabranche
sind unabdingbare Voraussetzungen für Zulassungsanträge
(MAAs), sei es auf dem Wege der gegenseitigen Anerkennung
oder als zentralisierte Verfahren. Alle Dokumente die
Zusammenfassungen der Merkmale des Arzneimittels, Packungsbeilagen,
Etikettierungen, Einverständniserklärungen der Patienten
usw. müssen in Übereinstimmung mit den EU-Richtlinien
übersetzt werden und dabei in einer für den Anwender
verständlichen Sprache formuliert sein. Zu den Sprachen
gehören natürlich alle in der Europäischen
Union und Osteuropa vertretenen Sprachen (einschließlich
Isländisch und Norwegisch), sowie Japanisch, Chinesisch,
Afrikaans und Hebräisch.
Zur
Fallstudie Sankyo
Zur
Fallstudie TKT
|